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- Tagung "Migration und Familiennachzug" (18. November 2011 - Universität Neuenburg)
- Tagung "Wegweisungen und ihr Vollzug" (17. Juni 2011 - Universität Neuenburg)
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Tagung "Migration und Familiennachzug" (18. November 2011 - Universität Neuenburg)
Présentation de Minh Son Nguyen
Le système légal du regroupement familial
La pratique jurisdictionelle au plan cantonal
Présentation de Peter Uebersax
La jurisprudence du Tribunal fédéral
Présentation de Cesla Amarelle
Les paradoxes de la pratique juridictionelle au plan européen selon la Cour EDH
Présentation de Véronique Boillet
Les paradoxes de la pratique juridictionelle au plan européen selon la Cour de justice de l'Union européenne
Présentation de Antoine Campiche
Etudes des cas en matière de regroupement familial
Der Familiennachzug war immer schon Gegenstand von heiklen Fragen. Die Bedingungen für die Zusammenführung einer Familie sowie die diesbezüglichen Interessen der betroffenen MigrantInnen werden durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und das Bundesgericht immer wieder anders eingeschätzt. Im Allgemeinen besteht im Migrationsrecht die Tendenz, das Familienleben mittels restriktiver Kriterien zu regeln. Im Bereich des Personenfreizügigkeitsrechts hingegen wird der Familiennachzug breiter gefasst. Im Asylrecht stellt sich die Sachlage noch einmal anders dar. Unabhängig vom Blickwinkel kann festgestellt werden, dass die Entwicklung des Familiennachzuges nicht zwingend mit jener des Familienrechts übereinstimmen muss. Dennoch zeichnet sich die Rechtsprechung in den letzten drei Jahren (2009-2011) hauptsächlich durch bemerkenswerte Lockerungen für europäische und aussereuropäische Staatsangehörige aus. So hat das Bundesgericht die Erweiterung des Begriffes des „umgekehrten Familiennachzuges“ zugelassen. Zudem erlaubt es das neue Ausländergesetz nicht mehr, die unter der früheren Rechtsprechung auf Art. 17 ANAG gründenden restriktiven Bedingungen anzuwenden. Diese verlangten, dass ein Kind bei „seinen Eltern“ zu leben habe (partieller Familiennachzug). Das Bundesgericht trägt somit der gesellschaftlichen Entwicklung vollumfänglich Rechnung, insbesondere im Bezug auf die erhöhten Scheidungsraten und die wachsende Zahl der Patchworkfamilien. Diese haben eine steigende Anzahl von Gesuchen zur Folge, die von einem in der Schweiz lebenden Elternteil für seine im Ausland lebenden alleinstehenden Kinder unter 18 Jahren gestellt werden. In diesem Kontext einer fortlaufenden Lockerung hat auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte seine Rechtsprechung stetig weiterentwickelt. Seine auf Artikel 8 EMRK gründende Rechtsprechung enthält ebenfalls Neuerungen und dürfte das schweizerische Recht zur weiteren Überprüfung der eigenen Rechtsprechung führen. Dies betrifft insbesondere die Frage, ob die Bedingung des gesicherten Anwesenheitsrechts angemessen ist. Diese Tagung vereint Richter, Forschende und PraktikerInnen, welche den Fragenkomplex aus ihrem jeweiligen Gesichtspunkt beleuchten. Sämtliche behandelten Themenfelder werden in einer Publikation aufgegriffen. Die Tagung beabsichtigt schliesslich, Perspektiven für eine kritische juristische Auseinandersetzung und Arbeit rund um dieses heikle Thema aufzuzeigen.

