Themen
- Europäisches Recht
- Internationales Recht
- Flüchtlingsrecht und Asyl
- Menschenrechte
- Recht und Ökonomie
- Migrationspolitik
- Integration
- Sicherheits- und Exklusionspraktiken
- Irreguläre Migration
- Diskriminierung
Das Europäische Rückführungssystem
Habilitationsprojekt
Sarah Progin-Theuerkauf
Das Habilitationsprojekt von Sarah Progin-Theuerkauf untersucht das in der europäischen Rückführungsrichtlinie 2008/115/EG vorgesehene System und seine Umsetzung in der Praxis unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH. Insbesondere wird auch die Vereinbarkeit der Richtlinie mit internationalem Recht und Menschenrechten überprüft. Da die Schweiz im Rahmen ihrer Schengen-Assoziierung auch an die Richtlinie gebunden ist, wird auch die Anwendung in der Schweiz kritisch beleuchtet – insbesondere die sog. Level IV-Ausschaffungen, deren Vereinbarkeit mit dem Verhältnismässigkeitsgrundsatz umstritten ist. Die geplante Monographie soll Rechtsprechung und Literatur seit 2008 umfassend aufarbeiten.
Die Zulassung hochqualifizierter Arbeitskräfte in der EU und der Schweiz - Eine Analyse der Richtlinie zur Blauen Karte EU und des AuG
Dissertationsprojekt (abgeschlossen 2015)
Samah Posse-Ousmane
Im Zentrum des Dissertationsprojekts von Samah Posse-Ousmane steht das Thema der Rekrutierung hochqualifizierter BürgerInnen aus Drittstaaten. In einem ersten Schritt analysiert die Arbeit das einschlägige EU-Recht, namentlich das System der Richtlinie 2009/50/EG des Rates vom 25. Mai 2009 über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung (Blaue Karte EU). In einem zweiten Schritt wird das Schweizerische Recht unter dem Blickwinkel der Einwanderung von hochqualifizierten Drittstaatsangehörigen (Bundesgesetz über Ausländerinnen und Ausländer vom 16. Dezember 2005, AuG) näher beleuchtet.
Die Analyse konzentriert sich nicht nur auf Zulassungskriterien, Status und Ende des Aufenthalts, sondern interessiert sich auch für zentrale Fragen wie insbesondere die Frage nach der Mobilität hochqualifizierter ArbeitnehmerInnen und die Problematik der ethischen Rekrutierung. Es sollen sowohl die Stärken als auch die Schwächen des europäischen und des schweizerischen Systems hervorgehoben und verglichen werden.
The emergence of a European Law on Foreigners
NCCR-Projekt
Sarah Progin-Theuerkauf
Margarite Zoeteweij
Salome Schmid
Das Ziel des Forschungsprojekts ist es, die seit 2003 erlassenen acht Instrumente zur Steuerung regulärer Migration von Drittstaatsangehörigen in der EU zu analysieren. Hierzu gehören u.a. die Richtlinie betreffend die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen, die Bluecard-Richtlinie, die Richtlinie über Familiennachzug für Drittstaatsangehörige oder die Richtlinie über die Zulassung von Forschern. Diese Rechtsakte sollen in Hinblick auf ihre Ziele, ihren Aufbau, ihre Kohärenz, ihre Interaktion mit anderen Instrumenten und ihre Anwendung in der Praxis untersucht werden. In einem zweiten Schritt sollen ihre möglichen Implikationen für die Schweiz ausgelotet werden; Sie könnten zum einen als blosse Inspirationsquelle dienen, aber ggf. auch Gegenstand von zukünftigen Bilateralen Abkommen sein. Ein Vergleich mit den entsprechenden schweizerischen Instrumenten erlaubt es zudem, mögliche Pull-Faktoren zu identifizieren.
Die Zivilstandsanerkennung im europäischen und schweizerischen Migrationsrecht
Dissertationsprojekt
David De Groot
Zivilstand wird definiert als die Rechtspersönlichkeit einer natürlichen Person - auf der Grundlage seiner Lebensereignisse - für den Staat. Durch die Freizügigkeitsrechte erhalten bestimmte Familienmitglieder privilegierte Rechte bezüglich des Zugangs und des Aufenthalts im Aufnahmestaat. Es ist jedoch nicht immer sicher, dass der Aufnahmemitgliedstaat die betroffenen Personen als Familienmitglieder sieht, da sie einen Zivilstand haben, der nicht existiert - oder zumindest nicht in der gleichen Form - im betreffenden Staat.
Seit den 1990er Jahren wurden neue Zivilstände geschaffen für ‚neue‘ Familienformen. Darüber hinaus hat die Schaffung der Unionsbürgerschaft zu einer Rechtsprechung in Bezug auf die Anerkennung von bestimmten Zivilständen geführt. Diese Rechtsprechung hat auch die Diskussion über andere Zivilstände geändert. Problematisch sind zum Beispiel Fälle von gleichgeschlechtlichen Ehen, eingetragene Partnerschaften und das Konkubinat, die einen Status in immer mehr Staaten haben, aber nicht in allen (EU-) Staaten. Unklar bleibt, ob Fälle von Nichtanerkennung durch den Gerichtshof der Europäischen Union oder vom EGMR toleriert werden, da es unter anderem als eine Einschränkung des Rechts auf Familienleben betrachtet werden könnte. Inzwischen haben andere internationale Organisationen, wie die Internationale Kommission für das Zivilstandswesen und die Haager Konferenz für internationales Privatrecht, Konventionen verfasst, um die Probleme in Bezug auf die Zivilstandsanerkennung zu lösen. Leider haben nur wenige Staaten diese Konventionen ratifiziert, sodass die Frage der Nichtanerkennung von Zivilstand ungelöst ist; nicht nur in der EU, sondern auch in der Schweiz.
Menschenrechtliche Garantien im Staatsangehörigkeitsrecht
Dissertationsprojekt
Barbara von Rütte
Die Dissertation befasst sich mit Staatsangehörigkeit aus einer menschenrechtlichen Perspektive. Der völkerrechtliche Grundsatz, dass die Staatsangehörigkeit in die interne Zuständigkeit der Staaten fällt, lässt sich in dieser absoluten Form heute nicht mehr aufrechterhalten. Zahlreiche völkerrechtliche Instrumente und Bestimmungen schränken den Handlungsspielraum der Staaten bei der Regelung von Erwerb und Verlust der Staatsangehörigkeit ein. Doch wo liegen die Grenzen staatlichen Handelns aus menschenrechtlicher Sicht? Die Dissertation setzt sich mit dieser Frage auseinander und will systematisch aufzeigen, aus welchen menschenrechtlichen Garantien sich welche konkreten Vorgaben für die Regelung des Erwerbs und des Verlusts der Staatsangehörigkeit ergeben. Daneben soll dargelegt werden, was das völkerrechtlich verankerte Recht auf Staatsangehörigkeit beinhaltet und welche konkreten, individualrechtlichen Ansprüche daraus abgeleitet werden können. Schliesslich soll diskutiert werden, inwiefern aus menschenrechtlicher Sicht Ansätze für die Entstehung eines Rechts auf Zugang zu einer bestimmten Staatsangehörigkeit bestehen.
Schengen Visa Policy – Human Rights Perspective
Dissertationsprojekt
Marek Wieruszewski
Climate Change: knowledge, law and policy, and theory
Projekt COST Action IS1101
Cesla Amarelle (Management Committee von COST, Verantwortliche für die Schweiz
Das Projekt zielt darauf ab, ein internationales und interdisziplinäres akademisches Netzwerk zu schaffen, um Forschungsaktivitäten zur Verbindung von Klimawandel und Migration zu entwickeln. Bislang nehmen 16 Länder am Projekt teil, welches insgesamt vier Jahre dauert.
From „Traditional“ to „New“ Migration: Challenges to the International Legal Migration Regime
NCCR-Projekt
Alberto Achermann
Walter Kälin
Jörg Künzli
Marion Panizzon
David De Groot
Barbara von Rütte
Marek Wieruszewski
Nach traditionellem internationalem Recht ist ein fundamentaler Aspekt der staatlichen Souveränität die Kontrolle des Zugangs von AuländerInnen zu und Aufenthalt auf seinem Territorium. Aus dieser klassischen Sichtweise wird Immigration als ein Politikfeld gesehen, dass vom Nationalstaat geleitet werden sollte: Es handelt sich nicht um eine internationale, sondern um eine ausländerpolizeiliche Angelegenheit. Diese Sicht erscheint paradox, da grenzüberschreitende Migration immer mindestens ein Individuum und zwei Staaten (Ursprungs- und Zielland) betrifft. Hieraus folgt, dass Vereinbarungen zwischen den beiden betroffenen Staaten getroffen werden müssen. Solche Vereinbarungen sind unter Umständen innerhalb der internationalen Gemeinschaften zu treffen. Die Tatsache, dass in der klassischen Definition des Migrationsrechts nur Nationalstaaten berücksichtigt werden, erscheint umso unangemessener, wenn wir die aktuelle „neue“ Migration betrachten. So wie traditionelle oder „alte“ Migrationsformen kann auch die „neue“ Migration nicht von einem Staat kontrolliert werden.
Legal Pluralism and Efficiency in International Marriage Law
Dissertationsprojekt
Rorick Tovar
Das Projekt beschäftigt sich aus der Perspektive der ökonomischen Analyse des Rechts mit Fragen zum internationalen Privatrecht in Bezug auf die Rechtswahl in internationalen Ehen.
Schutz von Menschenhandelsopfern im Asylverfahren
Dissertationsprojekt (abgeschlossen 2017)
Nula Frei
Die Dissertation mit dem Arbeitstitel „Identifikation und Schutz von Menschenhandelsbetroffenen im Asylverfahren“ befasst sich mit der Frage, wie Personen, die Opfer von Menschenhandel geworden sind oder es zu werden drohen, im schweizerischen Asylverfahren erkannt, behandelt und geschützt werden. Der Zusammenhang zwischen Menschenhandel und dem Asylverfahren zeigt sich – grob vereinfacht – in drei unterschiedlichen Konstellationen: Die erste Konstellation sind Personen aus Drittstaaten (EU-Bürgerinnen und -Bürger erhalten in der Schweiz kein Asyl), die zur Begründung ihres Asylgesuchs vorbringen, in ihrem Heimatland Opfer von Menschenhandel geworden zu sein oder Furcht zu haben, es noch zu werden. Die zweite Konstellation betrifft Personen aus einem Drittstaat, die vorbringen, in einem EU-Staat ausgebeutet worden zu sein und nun Vergeltungsmassnahmen oder andere Gefahren befürchten, würden sie dorthin zurückkehren. Die dritte Konstellation bilden Personen, die via die Asylstrukturen in die Schweiz gelangen, danach aus dem Verfahren verschwinden und vermutlich in der Schweiz oder in Europa ausgebeutet werden. Die Verknüpfungen zwischen Menschenhandel und dem Asylsystem wurden in der Schweiz bislang wenig thematisiert. Seit 2008 werden in der Schweiz jährlich mehrere Dutzend Personen mit Verdacht auf einen Menschenhandelshintergrund im Asylverfahren identifiziert. Die Dunkelziffer ist möglicherweise höher, da die Betroffenen sich häufig nicht von sich aus zu erkennen geben. Bei den Asylbehörden wächst das Bewusstsein für die Problematik und es sind auf verschiedenen Ebenen Verbesserungsprozesse im Gang. Wissenschaftlich wurde die Thematik bisher weder in der Schweiz noch auf internationaler Ebene systematisch aufgearbeitet.
Die Dissertation untersucht mithilfe der gängigen rechtswissenschaftlichen Methode und aus einer menschenrechtlichen Perspektive, welche (völkerrechtlichen) Vorgaben zum Umgang mit Menschenhandelsbetroffenen bestehen und wie diese im Schweizer Asylverfahren umgesetzt werden können.
Die Entschädigung von Folteropfern
Dissertationsprojekt
Martin Hemmi
Bei der Entschädigung von Folteropfern ist migrationsrechtlich besonders die Staatsangehörigkeit der Opfer im Zusammenhang mit einem Streitschlichtungsverfahren relevant.
Sicherheit in der schweizerischen Asylpolitik und im schweizerischen Asylrecht: Prozess der Sekuritisierung und Spannung zwischen nationaler Souveränität und Menschenrechten
Dissertationsprojekt
Robin Stünzi
Das Ziel dieses Dissertationsprojekts ist die Analyse der Konstruktion der Verbindung zwischen den Thematiken Sicherheit und Asyl, indem sich die Untersuchung auf den schweizerischen Kontext und die Entwicklung des politischen und rechtlichen Rahmens in Bezug auf das Thema Asyl stützt.
Sozialhilfeleistungen für Personen im Asylbereich in der Schweiz - Zwischen Migrationssteuerung und Menschenwürde
Dissertationsprojekt
Teresia Gordzielik
Das Sozialhilferecht für Personen im Asylprozess wurde und wird mittels zunehmender Restriktionen dem Diktat einer immer effektiveren, auf Steuerung der Zuwanderung gerichteten Migrationspolitik unterstellt. Was auf den ersten Blick einleuchtend erscheint, sind es doch oft die Kosten für die Aufnahme von Asylsuchenden, die Anlass für Diskussionen um weitere Modifikationen geben, wirft bei näherer Betrachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen Fragen auf: Kann und darf ein von sozialpolitischen Grundsätzen geprägter Rechtsbereich zum Gegenstand migrationspolitischer Erwägungen gemacht werden? Welche Wirkungen und Folgen zeitigen gesonderte sozialrechtliche Bestimmungen für MigrantInnen in einem demokratischen und sozialen Rechtsstaat tatsächlich und rechtlich? Und wo liegen dessen Grenzen? Diesen Fragestellungen wird die Dissertation von Teresia Gordzielik nachgehen und in die Diskussion um die Grenzen der Steuerung und Steuerbarkeit von Migration einige Überlegungen aus sozialrechtlicher Perspektive einbringen.
Die Produktion und Zirkulation von Herkunftsländerinformationen (Country of Origin Information, COI) in den Verfahren zur Feststellung des Flüchtlingsstatus
Dissertationsprojekt
Damian Rosset
Insbesondere die Entwicklungen zur Schaffung eines europäischen Asylsystems haben in den vergangenen zehn Jahren zu einer Professionalisierung und Vereinheitlichung der Erfassung und Nutzung von COI in vielen europäischen Ländern geführt. Gleichwohl bestehen erhebliche Unterschiede fort. Im Vergleich der Länder Schweiz, Norwegen und Frankreich sollen diese Unterschiede in den im letzten Jahrzehnt geschaffenen Strukturen zur Sammlung von COI, der Praxis bei der Erstellung der Herkunftsinformationen sowie deren Zirkulation in Asylverfahren analysiert.
Die Bedeutung von nicht-staatlichen Akteuren im Migrationsbereich
Dissertationsprojekt
Camilla Alberti
Das Forschungsprojekt untersucht, welche Rolle die nicht-staatlichen Akteure bei der Erarbeitung, der Umsetzung und für die Wahrnehmung von Asylbetreuung in der Schweiz spielen. Hierbei hinterfragt und dekonstruiert es die traditionellen Grenzen zwischen „staatlich/nicht-staatlich“, „öffentlich-privat“ oder auch „Migrationskontrolle/-betreuung“.
Die Rolle des Integrationsbegriffs im asyl- und ausländerrechtlichen Härtefallverfahren
Dissertationsprojekt
Didier Leyvraz
Härtefälle bezeichnen einen im Asyl- und Ausländergesetz vorgesehenen Mechanismus zur Regularisierung des Aufenthalts von irregulär aufhältigen Personen in der Schweiz. Das Forschungsprojekt untersucht insbesondere die Rolle des Integrationsbegriffs im Rahmen dieses Verfahrens und das Gewicht der unterschiedlichen Kriterien, die das Bundesrecht vorgibt, in Entscheidungsprozessen mehrerer Kantone.
Asyl in der Schweiz durchleben: Asylanträge und gelebte Erfahrungen eines Verwaltungsverfahrens
Dissertationsprojekt
Raphaël Rey
In seiner Dissertation schafft Raphaël Rey Bewusstsein über die gelebten Erfahrungen, Spannungen, Praktiken und Darstellungen von asylsuchenden Personen in der Schweiz.
Auf der Grundlage ethnografischer Beschreibungen unterschiedlicher „Verwaltungsverläufe“ interessiert sich seine Studie aus der Perspektive der Erfahrungen der betroffenen Personen und ihrer Alltagssituationen für die Kategorisierungsprozesse und Führungstechniken, die sie anwenden. Die Studie untersucht auch Aneignungs-, Verhandlungs-, Umgehungs- und gegen das Asylregime gerichtete Widerstandspraktiken, mit dem die Asylsuchenden konfrontiert sind, und die sich im Kontakt mit den unterschiedlichen Akteuren des Verfahrens entwickeln. Über die Untersuchung der Entwicklung von Berichten über Asyl und darüber, wie das Verfahren alltäglich erlebt wird, möchte die Untersuchung erklären, wie der politische, rechtliche und administrative Rahmen des Asylbereichs in der Schweiz die Praktiken der Asylsuchenden beeinflusst und sich in deren Aktionslogiken aktualisiert, während er Gegenstand von Verhandlungen, Umgehungen und Überholungen ist.
Sozialhilfeleistungen für Personen im Asylbereich in der Schweiz - Zwischen Migrationssteuerung und Menschenwürde
Dissertationsprojekt
Teresia Gordzielik
Das Sozialhilferecht für Personen im Asylprozess wurde und wird mittels zunehmender Restriktionen dem Diktat einer immer effektiveren, auf Steuerung der Zuwanderung gerichteten Migrationspolitik unterstellt. Was auf den ersten Blick einleuchtend erscheint, sind es doch oft die Kosten für die Aufnahme von Asylsuchenden, die Anlass für Diskussionen um weitere Modifikationen geben, wirft bei näherer Betrachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen Fragen auf: Kann und darf ein von sozialpolitischen Grundsätzen geprägter Rechtsbereich zum Gegenstand migrationspolitischer Erwägungen gemacht werden? Welche Wirkungen und Folgen zeitigen gesonderte sozialrechtliche Bestimmungen für MigrantInnen in einem demokratischen und sozialen Rechtsstaat tatsächlich und rechtlich? Und wo liegen dessen Grenzen? Diesen Fragestellungen wird die Dissertation von Teresia Gordzielik nachgehen und in die Diskussion um die Grenzen der Steuerung und Steuerbarkeit von Migration einige Überlegungen aus sozialrechtlicher Perspektive einbringen.
Schutz von Menschenhandelsopfern im Asylverfahren
Dissertationsprojekt (abgeschlossen 2017)
Nula Frei
Die Dissertation mit dem Arbeitstitel „Identifikation und Schutz von Menschenhandelsbetroffenen im Asylverfahren“ befasst sich mit der Frage, wie Personen, die Opfer von Menschenhandel geworden sind oder es zu werden drohen, im schweizerischen Asylverfahren erkannt, behandelt und geschützt werden. Der Zusammenhang zwischen Menschenhandel und dem Asylverfahren zeigt sich – grob vereinfacht – in drei unterschiedlichen Konstellationen: Die erste Konstellation sind Personen aus Drittstaaten (EU-Bürgerinnen und -Bürger erhalten in der Schweiz kein Asyl), die zur Begründung ihres Asylgesuchs vorbringen, in ihrem Heimatland Opfer von Menschenhandel geworden zu sein oder Furcht zu haben, es noch zu werden. Die zweite Konstellation betrifft Personen aus einem Drittstaat, die vorbringen, in einem EU-Staat ausgebeutet worden zu sein und nun Vergeltungsmassnahmen oder andere Gefahren befürchten, würden sie dorthin zurückkehren. Die dritte Konstellation bilden Personen, die via die Asylstrukturen in die Schweiz gelangen, danach aus dem Verfahren verschwinden und vermutlich in der Schweiz oder in Europa ausgebeutet werden. Die Verknüpfungen zwischen Menschenhandel und dem Asylsystem wurden in der Schweiz bislang wenig thematisiert. Seit 2008 werden in der Schweiz jährlich mehrere Dutzend Personen mit Verdacht auf einen Menschenhandelshintergrund im Asylverfahren identifiziert. Die Dunkelziffer ist möglicherweise höher, da die Betroffenen sich häufig nicht von sich aus zu erkennen geben. Bei den Asylbehörden wächst das Bewusstsein für die Problematik und es sind auf verschiedenen Ebenen Verbesserungsprozesse im Gang. Wissenschaftlich wurde die Thematik bisher weder in der Schweiz noch auf internationaler Ebene systematisch aufgearbeitet.
Die Dissertation untersucht mithilfe der gängigen rechtswissenschaftlichen Methode und aus einer menschenrechtlichen Perspektive, welche (völkerrechtlichen) Vorgaben zum Umgang mit Menschenhandelsbetroffenen bestehen und wie diese im Schweizer Asylverfahren umgesetzt werden können.
Religiöse Minderheiten in der Schweiz: das Spannungsfeld der Glaubens- und Gewissensfreiheit und dem Diskriminierungsverbot in der Schweizerischen Bundesverfassung
Dissertationsprojekt (abgeschlossen 2015)
Stefanie Kurt
Migrationsströme sind eines der Elemente, welche die schweizerische Religionslandschaft verändern. Durch diese Veränderung werden die Grundrechte der Religionsfreiheit und das Verbot der religiösen Diskriminierung auf rechtlicher Ebene vor neue Herausforderungen gestellt. Die Fragen nach der Integration, des nationalen Zusammenhaltes und der nationalen Identität spielen dabei eine wichtige Rolle. Die Dissertation untersucht diese Spannungsfelder und zeigt auf, inwiefern die Integrationsdebatte auf diese Grundrechte auf nationaler, wie kantonaler Ebene einwirken kann und welche Auswirkungen die derzeitige Praxis auf den Umgang mit religiösen Minderheiten hat.
Zivilstandsanerkennung im europäischen und schweizerischen Migrationsrecht
Dissertationsprojekt
David De Groot
Zivilstand wird definiert als die Rechtspersönlichkeit einer natürlichen Person - auf der Grundlage seiner Lebensereignisse - für den Staat. Durch die Freizügigkeitsrechte erhalten bestimmte Familienmitglieder privilegierte Rechte bezüglich des Zugangs und des Aufenthalts im Aufnahmestaat. Es ist jedoch nicht immer sicher, dass der Aufnahmemitgliedstaat die betroffenen Personen als Familienmitglieder sieht, da sie einen Zivilstand haben, der nicht existiert - oder zumindest nicht in der gleichen Form - im betreffenden Staat.
Seit den 1990er Jahren wurden neue Zivilstände geschaffen für ‚neue‘ Familienformen. Darüber hinaus hat die Schaffung der Unionsbürgerschaft zu einer Rechtsprechung in Bezug auf die Anerkennung von bestimmten Zivilständen geführt. Diese Rechtsprechung hat auch die Diskussion über andere Zivilstände geändert. Problematisch sind zum Beispiel Fälle von gleichgeschlechtlichen Ehen, eingetragene Partnerschaften und das Konkubinat, die einen Status in immer mehr Staaten haben, aber nicht in allen (EU-) Staaten. Unklar bleibt, ob Fälle von Nichtanerkennung durch den Gerichtshof der Europäischen Union oder vom EGMR toleriert werden, da es unter anderem als eine Einschränkung des Rechts auf Familienleben betrachtet werden könnte. Inzwischen haben andere internationale Organisationen, wie die Internationale Kommission für das Zivilstandswesen und die Haager Konferenz für internationales Privatrecht, Konventionen verfasst, um die Probleme in Bezug auf die Zivilstandsanerkennung zu lösen. Leider haben nur wenige Staaten diese Konventionen ratifiziert, sodass die Frage der Nichtanerkennung von Zivilstand ungelöst ist; nicht nur in der EU, sondern auch in der Schweiz.
Menschenrechtliche Garantien im Staatsangehörigkeitsrecht
Dissertationsprojekt
Barbara von Rütte
Die Dissertation befasst sich mit Staatsangehörigkeit aus einer menschenrechtlichen Perspektive. Der völkerrechtliche Grundsatz, dass die Staatsangehörigkeit in die interne Zuständigkeit der Staaten fällt, lässt sich in dieser absoluten Form heute nicht mehr aufrechterhalten. Zahlreiche völkerrechtliche Instrumente und Bestimmungen schränken den Handlungsspielraum der Staaten bei der Regelung von Erwerb und Verlust der Staatsangehörigkeit ein. Doch wo liegen die Grenzen staatlichen Handelns aus menschenrechtlicher Sicht? Die Dissertation setzt sich mit dieser Frage auseinander und will systematisch aufzeigen, aus welchen menschenrechtlichen Garantien sich welche konkreten Vorgaben für die Regelung des Erwerbs und des Verlusts der Staatsangehörigkeit ergeben. Daneben soll dargelegt werden, was das völkerrechtlich verankerte Recht auf Staatsangehörigkeit beinhaltet und welche konkreten, individualrechtlichen Ansprüche daraus abgeleitet werden können. Schliesslich soll diskutiert werden, inwiefern aus menschenrechtlicher Sicht Ansätze für die Entstehung eines Rechts auf Zugang zu einer bestimmten Staatsangehörigkeit bestehen.
The Law and Economics of Migration
NCCR-Projekt
Alberto Achermann
Stefan Schlegel
Rorick Tovar
In der Schweiz (wie auch in anderen Ländern) ist die Einwanderung sehr detailliert durch Gesetze geregelt. Wenige PolitikerInnen zweifeln daran, dass Immigration nach Belieben des Staates geregelt, verwaltet oder gelenkt werden kann. Im Kontext der Diskussion über „neue“ Einwanderung ist ein Aspekt auffällig: Politische Diskurse tendieren - durch ihre Rhetorik und Instrumente - dazu, diejenigen zu übersehen und zu vernachlässigen, die von den Ergebnissen der Einwanderungspolitik betroffen sind: Die MigrantInnen selbst. Das Vokabular des Immigrationsmanagements und -regierens, der Zuwanderung und der Abwanderung qualifizierter Arbeitskräfte, der Push- und Pull-Faktoren, der Migrationsströme, -flüsse und -wellen führt zur Reduktion von MigrantInnen auf blosse Objekte. Es reduziert sie auf Objekte ohne eigenes Ziel, die durch anziehende und abstossende Kräfte ihrer Umgebung geleitet werden. Ausserdem betont das Einwanderungsgesetz selbst, indem es festlegt, dass Immigration in die Schweiz „dem Interesse der Wirtschaft als Ganzes“ dienen sollte, die Tendenz die auf das Individuum ausgerichtete Perspektive durch ein ganzheitliches Konzept zu ersetzen.
Migration als Verfügungsrecht: Versuch einer Anwendung der Ökonomischen Analyse des Rechts auf das Migrationsrecht am Beispiel der Schweiz
Dissertationsprojekt (abgeschlossen 2016)
Stefan Schlegel
Die Theorie der Verfügungsrechte ist ein zentraler Baustein für die Ökonomische Analyse des Rechts. Sie versteht die Aufgabe der Rechtsordnung in erster Linie darin, Verfügungsrechte über knappe, werthaltige Güter dem einen oder dem anderen von konkurrierenden Interessenten zuzuteilen und die Transaktion von Verfügungsrechten an diesen Gütern zu ermöglichen und zu erleichtern. Das Dissertationsprojekt von Stefan Schlegel weist darauf hin, dass die Möglichkeit, über die internationale Mobilität von Menschen bestimmen zu können ein Verfügungsrecht über das Gut ist, international mobil zu sein. Die Allokation dieses Verfügungsrechtes durch das Migrationsrecht an den Zielstaat, an die Migrierenden selber oder sogar an den Herkunftsstaat ist einer ökonomischen Analyse zugänglich. Der Erwartungswert der Arbeit einer Person ist sehr stark von der Frage abhängig, ob sie selber darüber entscheiden kann, wo sie ihre Arbeitskraft anbietet oder nicht. Auch die Art, wie das Verfügungsrecht über Migration einer Person transferiert werden kann, wenn es von anderen Personen mit grösserem Nutzen verwendet werden kann, ist einer ökonomischen Analyse zugänglich.
Ziel ist es, mittels einer Anwendung allgemeiner Regel über Zuordnung und Transferierbarkeit von Verfügungsrechten zu untersuchen, inwiefern das Migrationsrecht eine Allokation des Verfügungsrechtes über Migration vornimmt, die geeignet ist, Externalitäten zu internalisieren und den gesellschaftlichen Gesamtnutzen zu steigern und ob es alternative Allokationsformen gäbe, die diesem Ziel besser entsprechen würden.
Multilayered Governance: Gains for International Migration Law and Policy
NCCR-Projekt
Marion Panizzon
Philip Hanke
Das Mehrebenensystem der Gouvernanz, welches aus dem EU-Recht, insbesondere aus dem Subsidiaritätsprinzip hervorging, wurde bisher wenig auf das internationale Migrationsrecht angewandt, obwohl es gerade dort ein ausgeprägtes System der interagierenden Ebenen gibt—sowohl in horizontaler Hinsicht zwischen Asyl- und Ausländerrecht; Handelsrecht, Klimaschutz und Arbeitsmigration. Aber auch die vertikale Dimension ist vertreten mit Liberalisierung der Grenzen und Märkte durch völkerrechtliche Verträge, EU-Richtlinien, regionalen Konsultationsprozessen und auch für die Regulierung von Migrationsrisiken wird die bilaterale Ebene von Rückübernahme- und Arbeitsmigrationsabkommen, nationaler Einwanderungsgesetzgebung immer beliebter, nicht zuletzt um politisch unbequeme Fragen nach Menschenrechtsschutz oder Integration zu umgehen. Diese oft als fragmentiert bezeichnete Landschaft erfordert Koordinationsstrategien und Herkunftsstaaten und Migranten sollen am Gesetzgebungsprozess beteiligt sein, die Menschenrechte und demokratische Kontrolle gewahrt statt umgangen werden. Dieses Projekt widmet sich somit dem internationalen Migrationsrecht als Anwendungsbeispiel für das Mehrebenensystem und macht auch preskriptive Forderungen, wie mehr Kohärenz zwischen den Ebenen erreicht werden kann—indem beispielswise die Schnittstellen, auch diejenige des migration/mobility Nexus, klarer strukturiert werden könnten. Hauptaugenmerk der Forschung lag bisher auf der globalen Migrationsgouvernanz und in diesem Sinne auf institutionellen Fragen der Autorität und Universalität des UN-Regimes, der Integration der IOM, sowie des Wettbewerbs der IOM mit dem UNHCR vor allem bei Rückführungsfragen. Mit der erstarkten Rolle und dem Kompetenzgewinn der EU in der Migrationsaussenpolitik (Schengen Visum, FRONTEX, Mobilitätspartnerschaften) hat aber auch die supranationale Regulierungsebene an Bedeutung gewonnen. Schliesslich hat die bilaterale Ebene durch den Zuwachs an Zweit-Generationsmigrationsabkommen, die oft einen höheren Komplexitätsgrad aufweisen als die Gastarbeiter- und anderen Anwerbeabkommen, indem sie auch Fragen der Rückkehr und Grenzsicherung, sowie der Ausbildung und Zirkularität regeln, an Wirkungskraft gewonnen. Der Anstieg der bilateralen, regionalen und multilateralen Abkommen im Migrationsbereich steht für eine verstärkte Verteilung der Verantwortlichkeit, insbesondere wird dabei die korrigierende Funktion in Bezug auf nationale Migrationsgesetze und -regelungen bedeutsam, weil sich damit bilateral regularisieren lässt, was unter nationalem Gesetz als irregulärer Status gilt, oder es lässt sich bilateral eine Rückübernahmepflicht für Drittstaatsangehörige einführen, welche zu einem späteren Zeitpunkt regionalisiert wird, also auf alle 27 EU-Mitgliedstaaten angewandt wird.
Was für Aufgaben haben Mehrebenensysteme? Was sind die Effizienzgewinne und wo die Verluste, insbesondere an Legitimität? Dienen Mehrebenensysteme dazu Verantwortlichkeiten besser zu verteilen oder führen diese bloss zu Fragmentieren der Rechtsordnung, die mit einem Verlust an Kohärenz, insbesondere dem Einschluss von Menschenrechtsschutz und demokratischer Kontrolle, einhergeht? Sollte die Permeabilität der Ebenen gefördert werden, also ein Diskurs zwischen den Ebenen, der zu einer Präzisierung der Fragestellungen und der Ressourcenallokation führen könnte? Beziehungsweise sollte die Effizienz erhöht werden, indem jeweils die besser ausgestattete Ebene ein Regulierungsfeld beinhaltet? Oder sollten mehrere Ebenen ein und dasselbe Rechtsfeld bearbeiten, um die gegenseitige Kontrolle und damit die Rechtsstaatlichkeit zu erhöhen? Wäre es kosteneffizienter Zulassungs-, Visa- und Rückkehrklauseln in Freihandelsabkommen zu integrieren? Sollten Freihandelsabkommen die Voraussetzung für das Abschliessen einer umfassenden Migrationsvereinbarung sein, die eine Zulassungsverpflichtung beinhalten? Und könnten schliesslich regionale Migrationsabkommen - wie EU Mobilitätspartnerschaften - anstelle bilateraler Migrationsvereinbarungen die Verbindung von Problemfeldern maximieren?
Arbeitsmigration im Mehrebenensystem
Habilitationsprojekt
Marion Panizzon
Dieses Habilitationsprojekt wurde erst über eine individuelle SNF-Projektförderung 2011-2014 finanziert und wird jetzt auch im Rahmen des NCCR on the Move abgeschlossen. Das Projekt behandelt verschiedene Rechts-und Gouvernanzfragen zur grenzüberschreitenden Bewegung der Arbeitskräfte: welche gleich auf mehrere Regulierungsebene und verschiedene Rechtsordnungen (Handel, Umwelt, Investitonsrecht) verteilt sind. Damit stellt sich die Frage nach der Wünschbarkeit dieser Fragmentierung. So wird die Zulassung zum Dienstleistungsmarkt für ausländische Erbringer multilateral in den GATS 4-Verpflichtungen des WTO-Rechts geregelt, während die EU die gesamten Zulassungs- und Beschäftigungsfragen supranational regelt (Mit Ausnahme des Volumens des Zutritts zum EU-Binnenmarkt, der nationalstaatlich bleibt). Zudem wird die bilaterale Ebene der Arbeitsmarktabkommen immer wichtiger, da diese sich korrigierend zwischen die multilaterale Ebene, gekennzeichnet von einer Bevorzugung der Hochqualifizierten und der nationalen Ausländergesetzgebung, stellt. Letztere erfordert teilweise stringente Zulassungskriterien, wie gesamtwirtschaftlichen Bedarfsnachweis, Sprachkenntnisse etc, welche in bilateralen Arbeitsmigrationsabkommen fallengelassen werden, was zu einer Besserbehandlung gewisser ausländischer Arbeitskräfte führt, wobei dies aber oft an strenge Rückkehrerfordernisse geknüpft wird. Diese Arbeit möchte die korrigierende, ex post sowie die antizipatorische Funktion der jeweiligen Regulierungsebene in Bezug auf die nächsthöhere oder tiefere Ebene darstellen. Endziel ist zu identifizieren, wie die Ebenen kommunizieren—nach „lex specialis“, Subsidiarität oder anderen Kriterien. Anhand der Fallbeispiele der Schweiz (Ausländerrecht, GATS-Verpflichtungen) und Frankreichs (Einwanderungsgesetzgebung, bilaterale Abkommen mit West- und Nordafrikanischen Staaten, GATS mode 4 Verpflichtungen) soll erörtert werden, welche Regulierungsebne für welchen Sachverhalt die effizienteste wäre. Insofern ist diese Habilitationsschrift ein Beitrag zur Systematisierung der Funktion; Legitimität und Effizienz von Gouvernanz im Recht, die Wirkungsweise der sozioterritorialen Ebenen zueinander einzuordnen und anhand des Beispiels der Arbeitsmigration für Kohärenz statt Fragmentierung zu plädieren.
Climate change: knowledge, law and policy, and theory
Projekt COST Action IS1101
Cesla Amarelle (Management Committee, Verantwortliche für die Schweiz)
Das Projekt zielt darauf ab, ein internationales und interdisziplinäres akademisches Netzwerk zu schaffen, um Forschungsaktivitäten zur Verbindung von Klimawandel und Migration zu entwickeln. Bislang nehmen 16 Länder am Projekt teil, welches insgesamt vier Jahre dauert.
Die Zulassung hochqualifizierter Arbeitskräfte in der EU und der Schweiz - eine Analyse der Richtlinie zur Blauen Karte EU und des AuG
Dissertationsprojekt (abgeschlossen 2017)
Samah Posse-Ousmane
Im Zentrum des Dissertationsprojekts von Samah Posse-Ousmane steht das Thema der Rekrutierung hochqualifizierter BürgerInnen aus Drittstaaten. In einem ersten Schritt analysiert die Arbeit das einschlägige EU-Recht, namentlich das System der Richtlinie 2009/50/EG des Rates vom 25. Mai 2009 über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung (Blaue Karte EU). In einem zweiten Schritt wird das Schweizerische Recht unter dem Blickwinkel der Einwanderung von hochqualifizierten Drittstaatsangehörigen (Bundesgesetz über Ausländerinnen und Ausländer vom 16. Dezember 2005, AuG) näher beleuchtet.
Die Analyse konzentriert sich nicht nur auf Zulassungskriterien, Status und Ende des Aufenthalts, sondern interessiert sich auch für zentrale Fragen wie insbesondere die Frage nach der Mobilität hochqualifizierter ArbeitnehmerInnen und die Problematik der ethischen Rekrutierung. Es sollen sowohl die Stärken als auch die Schwächen des europäischen und des schweizerischen Systems hervorgehoben und verglichen werden.
Sicherheit in der schweizerischen Asylpolitik und im schweizerischen Asylrecht: Prozess der Sekuritisierung und Spannung zwischen nationaler Souveränität und Menschenrechten
Dissertationsprojekt
Robin Stünzi
Das Ziel dieses Dissertationsprojekts ist, die Konstruktion der Verbindung zwischen den Thematiken Sicherheit und Asyl zu analysieren. Dabei stützt sich die Untersuchung auf den schweizerischen Kontext und die Entwicklung des politischen und rechtlichen Rahmens in Bezug auf das Thema Asyl.
Die schweizerische Exklusionspolitik : Ein disziplinarisches Regime der Steuerung unerwünschter AusländerInnen
Dissertationsprojekt
Clémens de Senarclens
Die Studie widmet sich der „schweizerischen Exklusionspolitik“, die hier die Gesamtheit aller sich gegen AusländerInnen, deren Anwesenheit in der Schweiz als unerwünscht gesehen wird, richtenden Politiken einschliesst. Sie behandelt die Problematik der Migrationskontrolle, untersucht aber auch nicht mit der Kontrolle von Aussengrenzen verbundene Themen und Massnahmen, wie die ausländerrechtliche Administrativhaft und die Ausschaffung von AusländerInnen, die sich an bestimmte Kategorien von AusländerInnen, wie AsylbewerberInnen oder Personen mit irregulärem Aufenthalt, richten. Dieser besondere Untersuchungsgegenstand der Studie wird in drei Etappen studiert: Erstens, wie werden diese Politiken von der Regierung problematisiert und gerechtfertigt? Zweitens, wie werden sie angewendet? Und drittens, welche Konsequenzen haben sie? Im Zentrum der Analyse stehen die rechtlichen Regelungen, ihr Entwicklungsprozess und die Art und Weise ihrer Anwendung. Ausserdem erfolgt die Analyse aus einer historischen Perspektive, die sich auf die Zeit zwischen der Gründung des föderalen Regimes der Migrationskontrolle der 1920er Jahre und heute bezieht.
From "Traditional" to "New" Migration: Challenges to the International Legal Migration Regime ///
NCCR-Projekt
Alberto Achermann
Walter Kälin
Jörg Künzli
Marion Panizzon
David de Groot
Muriel Schiessl
Barbara von Rütte
Marek Wieruszewski
Nach traditionellem internationalem Recht ist ein fundamentaler Aspekt der staatlichen Souveränität die Kontrolle des Zugangs von AuländerInnen zu und Aufenthalt auf seinem Territorium. Aus dieser klassischen Sichtweise wird Immigration als ein Politikfeld gesehen, das vom Nationalstaat gesteuert werden sollte: Es handelt sich nicht um eine internationale, sondern um eine ausländerpolizeiliche Angelegenheit. Diese Sicht erscheint paradox, da grenzüberschreitende Migration immer mindestens ein Individuum und zwei Staaten (Ursprungs- und Zielland) betrifft. Hieraus folgt, dass Vereinbarungen zwischen den beiden betroffenen Staaten getroffen werden müssen. Solche Vereinbarungen sind unter Umständen innerhalb der internationalen Gemeinschaften zu treffen. Die Tatsache, dass in der klassischen Definition des Migrationsrechts nur Nationalstaaten berücksichtigt werden, erscheint umso unangemessener, wenn wir die aktuelle „neue“ Migration betrachten. So wie traditionelle oder „alte“ Migrationsformen kann auch die „neue“ Migration nicht von einem Staat kontrolliert werden.
Die Zivilstandsanerkennung im europäischen und schweizerischen Migrationsrecht
Dissertationsprojekt
David De Groot
Zivilstand wird definiert als die Rechtspersönlichkeit einer natürlichen Person - auf der Grundlage seiner Lebensereignisse - für den Staat. Durch die Freizügigkeitsrechte erhalten bestimmte Familienmitglieder privilegierte Rechte bezüglich des Zugangs und des Aufenthalts im Aufnahmestaat. Es ist jedoch nicht immer sicher, dass der Aufnahmemitgliedstaat die betroffenen Personen als Familienmitglieder sieht, da sie einen Zivilstand haben, der nicht existiert - oder zumindest nicht in der gleichen Form - im betreffenden Staat.
Seit den 1990er Jahren wurden neue Zivilstände geschaffen für ‚neue‘ Familienformen. Darüber hinaus hat die Schaffung der Unionsbürgerschaft zu einer Rechtsprechung in Bezug auf die Anerkennung von bestimmten Zivilständen geführt. Diese Rechtsprechung hat auch die Diskussion über andere Zivilstände geändert. Problematisch sind zum Beispiel Fälle von gleichgeschlechtlichen Ehen, eingetragene Partnerschaften und das Konkubinat, die einen Status in immer mehr Staaten haben, aber nicht in allen (EU-) Staaten. Unklar bleibt, ob Fälle von Nichtanerkennung durch den Gerichtshof der Europäischen Union oder vom EGMR toleriert werden, da es unter anderem als eine Einschränkung des Rechts auf Familienleben betrachtet werden könnte. Inzwischen haben andere internationale Organisationen, wie die Internationale Kommission für das Zivilstandswesen und die Haager Konferenz für internationales Privatrecht, Konventionen verfasst, um die Probleme in Bezug auf die Zivilstandsanerkennung zu lösen. Leider haben nur wenige Staaten diese Konventionen ratifiziert, sodass die Frage der Nichtanerkennung von Zivilstand ungelöst ist; nicht nur in der EU, sondern auch in der Schweiz.
Migration and security in Switzerland: Evolution and present status of its link in politics and law ///
SNF-Projekt (2013 - 2014)
Christin Achermann
Clément de Senarclens
Robin Stünzi
Eine der zentralen Aufgaben eines Staates ist es, für die Sicherheit seiner BürgerInnen und des Staatswesens zu sorgen. Wird ein gesellschaftliches Phänomen durch Diskurse oder Praktiken mit Sicherheitsfragen in Verbindung gebracht, erlangt es grosse politische Bedeutung und geniesst hohe Legitimität. Ziel der Studie ist es, die Verknüpfung von Migration mit Sicherheitsthemen in der schweizerischen Migrationspolitik und im Migrationsrecht seit Beginn des 20. Jahrhunderts zu analysieren. Dabei zeigt sich, dass der Bezug zu Sicherheitsthemen bei der Erarbeitung und den Revisionen der drei zentralen Rechtstexte, welche die Einreise sowie Aufenthaltsbedingungen und Verbleib von AusländerInnen in der Schweiz regeln, eine bedeutende Rolle spielen. Im Verlauf des 20. Jahrhunderts haben sich allerdings die Kategorien von ZuwandererInnen, die als bedrohlich dargestellt werden, was genau als bedroht gilt und welche Massnahmen im Interesse an Sicherheit vorgeschlagen werden, stetig gewandelt. Die Studie gibt einerseits Aufschluss darüber, wie Sicherheit als Legitimation für vielfältige gesellschaftliche Ausschliessungsprozesse mobilisiert wird. Andererseits positioniert das Projekt die Schweiz im internationalen migrationspolitischen Kontext und leistet einen breiteren Beitrag zum Verständnis der Verknüpfung von Migration mit Sicherheit.
Schengen Visa Policy – Human Rights Perspective
Dissertationsprojekt
Marek Wieruszewsi
Immigrant's trajectories of integration, between indeterminate (legislative) criteria and uncertain life courses: Analysis of legal cases ///
SNF-Projekt (2013 - 2016)
Pascal Mahon
Tania Zittoun
Flora Di Donato
Anne Lavanchy
Einerseits untersucht das Projekt aus einer “Top down”-Perspektive den Begriff der Integration von KandidatInnen auf Einbürgerung beziehungsweise auf Verlängerung ihrer Aufenthaltsgenehmigung sowohl nach der Auffassung des Gesetzgebers im Bürgerrechtsgesetz (BüG) und im Ausländergesetz (AuG) als auch nach der Interpretation der Gerichte und Verwaltungen, die den Begriff anwenden. Andererseits wird der Begriff der Integration aus einer “Bottom Up”-Perspektive mit der alltäglichen Realität der Integration von betroffenen Personen selbst konfrontiert.
Das Projekt basiert auf einer dokumentierten Fallstudie, deren Fälle aus der Perspektive und unter “aktiver” Mitarbeit der ProtagonistInnen (erfolgreiche oder nicht erfolgreiche EinbürgerungskandidatInnen, Personen mit Erhalt oder Ablehnung einer Aufenthaltsgenehmigung, verantwortliche Funktionäre, etc.) als “Akteure” des sogenannten “Integrationsprozesses” betrachtet werden.
Studie "Das Zulassungssystem für religiöse Betreuungspersonen - eine explorative Studie" ///
Forschungsprojekt im Auftrag des BFM (2012 - 2013)
Alberto Achermann
Christin Achermann
Joanna Menet
David Mühlemann
Religiöse Betreuungspersonen können eine wichtige Rolle im Integrationsprozess spielen. Doch wer sind die Personen, die als Prediger und Seelsorger in den Glaubensgemeinschaften in der Schweiz wirken? Welche Aufenthaltsstatus haben sie, wie sind sie allenfalls in die Schweiz gekommen? Über welche persönlichen und beruflichen Voraussetzungen verfügen sie, welche Funktionen nehmen sie in den verschiedenen Glaubensgemeinschaften wahr und wie sind sie mit Herausforderungen der Integration konfrontiert?
Die explorative Studie zeichnet ein interessantes und detailreiches Bild der bisher wenig bekannten Berufsgattung der "religiösen Betreuungspersonen". Diese präsentieren sich genauso heterogen, wie die religiöse Landschaft der Schweiz der letzten Jahrzehnte vielfältig geworden ist. Porträts von sechs Einzelpersonen verdeutlichen dies sehr illustrativ. Die Studie wirft auch einen kritischen Blick auf das aktuelle Zulassungssystem und beleuchtet die rechtlichen Aspekte.
Externe Evaluation des Pilotprojekts "Integrationsvereinbarungen" in Ostermundigen ///
durch das Sozialamt und den Migrationsdienst des Kantons Bern in Auftrag gegebene Studie (2009 - 2012)
Christin Achermann
Silvia Schönenberger
Unity and Diversity in Cohesion: Immigration, Citizenship and Federalism
NCCR-Projekt
Cesla Amarelle
Gianni D'Amato
Stefanie Kurt
Valentin Zuber
Das Ziel dieses Projekts ist die Evaluierung der Charakteristika und des Verständnisses von sozialem Zusammenhalt. Dabei wird untersucht, inwiefern diese Umsetzung in der rechtlichen Praxis und entsprechend in den Gesetzen ersichtlich ist. Des Weiteren soll aufgezeigt werden, wie regional dominante Diskussionen über sozialen Zusammenhalt in nationale Debatten übersetzt werden. Indem das Projekt unterschiedliche Verständnisse von sozialer Kohäsion in der föderalistischen Schweiz hinterfragt, erarbeitet es eine Grundlage für weitere Projekte, die sich mit den Fragen zu Bürgerschaft, sozialem Zusammenhalt, Integration und verschiedenen Exklusionsformen beschäftigen. Das Projekt beinhaltet ebenfalls Diskussionen über die Frage, wie sich Immigration und Diversität auf soziale Kohäsion auswirken, und wie die entsprechenden Antworten Einflusses Bürgerschaftsregelungen und –politik nehmen.
Religiöse Minderheiten in der Schweiz: das Spannungsfeld der Glaubens- und Gewissensfreiheit und dem Diskriminierungsverbot in der Schweizerischen Bundesverfassung
Dissertationsprojekt (abgeschlossen 2015)
Stefanie Kurt
Migrationsströme sind eines der Elemente, welche die schweizerische Religionslandschaft verändern. Durch diese Veränderung werden die Grundrechte der Religionsfreiheit und das Verbot der religiösen Diskriminierung auf rechtlicher Ebene vor neue Herausforderungen gestellt. Die Fragen nach der Integration, des nationalen Zusammenhaltes und der nationalen Identität spielen dabei eine wichtige Rolle. Die Dissertation untersucht diese Spannungsfelder und zeigt auf, inwiefern die Integrationsdebatte auf diese Grundrechte auf nationaler, wie kantonaler Ebene einwirken kann und welche Auswirkungen die derzeitige Praxis auf den Umgang mit religiösen Minderheiten hat.
Die Rolle des Integrationsbegriffs im asyl- und ausländerrechtlichen Härtefallverfahren
Dissertationsprojekt
Didier Leyvraz
Härtefälle bezeichnen einen im Asyl- und Ausländergesetz vorgesehenen Mechanismus zur Regularisierung des Aufenthalts von irregulär aufhältigen Personen in der Schweiz. Das Forschungsprojekt untersucht insbesondere die Rolle des Integrationsbegriffs im Rahmen dieses Verfahrens und das Gewicht der unterschiedlichen Kriterien, die das Bundesrecht vorgibt, in Entscheidungsprozessen mehrerer Kantone.
Restricting Immigration: Practices, Experiences and Resistance ///
NCCR-Projekt
Christin Achermann
Jana Häberlein
Laura Rezzonico
Im Rahmen des NCCR-On the move « The Migration-Mobility Nexus » zielt das sozialwissenschaftliche Forschungsprojekt darauf ab, die Praxis, die Erfahrungen und den Widerstand gegen den räumlichen Ausschluss ausländischer Personen durch verschiedene Akteure in der Schweiz nachzuvollziehen. Im Fokus der Analyse stehen insbesondere Massnahmen und Praktiken, welche den Zugang und Aufenthalt bestimmter Kategorien von als „unerwünscht“ erachteten MigrantInnen zu verhindern. Untersucht werden Praktiken der Grenzkontrolle und der ausländerrechtlichen Administrativhaft von Personen mit irregulärem Aufenthalt oder abgewiesenen Asylsuchenden. Mittels qualitativer Methoden möchte diese Studie die Erfahrungen und Reaktionen der Personen verstehen, die diese Praktiken ausführen sowie jene der MigrantInnen selbst, die davon betroffen sind.
Die schweizerische Exklusionspolitik : Ein disziplinierendes Regime zur Steuerung unerwünschter AusländerInnen
Dissertationsprojekt
Clément de Senarclens
Die Studie widmet sich der „schweizerischen Exklusionspolitik“, die hier die Gesamtheit aller sich gegen AusländerInnen, deren Anwesenheit in der Schweiz als unerwünscht gesehen wird, richtenden Politiken einschliesst. Sie behandelt die Problematik der Migrationskontrolle, untersucht aber auch nicht mit der Kontrolle von Aussengrenzen verbundene Themen und Massnahmen, wie die ausländerrechtliche Administrativhaft und die Ausschaffung von AusländerInnen, die sich an bestimmte Kategorien von AusländerInnen, wie AsylbewerberInnen oder Personen mit irregulärem Aufenthalt, richten. Dieser besondere Untersuchungsgegenstand der Studie wird in drei Etappen studiert: Erstens, wie werden diese Politiken von der Regierung problematisiert und gerechtfertigt? Zweitens, wie werden sie angewendet? Und drittens, welche Konsequenzen haben sie? Im Zentrum der Analyse stehen die rechtlichen Regelungen, ihr Entwicklungsprozess und die Art und Weise ihrer Anwendung. Ausserdem erfolgt die Analyse aus einer historischen Perspektive, die sich auf die Zeit zwischen der Gründung des föderalen Regimes der Migrationskontrolle der 1920er Jahre und heute bezieht.
Sicherheit in der schweizerischen Asylpolitik und im schweizerischen Asylrecht: Prozess der Sekuritisierung und Spannung zwischen nationaler Souveränität und Menschenrechten
Dissertationsprojekt
Robin Stünzi
Das Ziel dieses Dissertationsprojekts ist es, die Konstruktion zwischen den Thematiken Sicherheit und Asyl zu analysieren. Dabei stützt sich die Untersuchung auf den schweizerischen Kontext und die Entwicklung des politischen und rechtlichen Rahmens in Bezug auf das Thema Asyl.
Migration and security in Switzerland: Evolution and present status of its link in politics and law ///
SNF-Projekt (2013 - 2014)
Christin Achermann
Clément de Senarclens
Robin Stünzi
Eine der zentralen Aufgaben eines Staates ist es, für die Sicherheit seiner BürgerInnen und des Staatswesens zu sorgen. Wird ein gesellschaftliches Phänomen durch Diskurse oder Praktiken mit Sicherheitsfragen in Verbindung gebracht, erlangt es grosse politische Bedeutung und geniesst hohe Legitimität. Ziel der Studie ist es, die Verknüpfung von Migration mit Sicherheitsthemen in der schweizerischen Migrationspolitik und im Migrationsrecht seit Beginn des 20. Jahrhunderts zu analysieren. Dabei zeigt sich, dass der Bezug zu Sicherheitsthemen bei der Erarbeitung und den Revisionen der drei zentralen Rechtstexte, welche die Einreise sowie Aufenthaltsbedingungen und Verbleib von AusländerInnen in der Schweiz regeln, eine bedeutende Rolle spielen. Im Verlauf des 20. Jahrhunderts haben sich allerdings die Kategorien von ZuwandererInnen, die als bedrohlich dargestellt werden, was genau als bedroht gilt und welche Massnahmen im Interesse an Sicherheit vorgeschlagen werden, stetig gewandelt. Die Studie gibt einerseits Aufschluss darüber, wie Sicherheit als Legitimation für vielfältige gesellschaftliche Ausschliessungsprozesse mobilisiert wird. Andererseits positioniert das Projekt die Schweiz im internationalen migrationspolitischen Kontext und leistet einen breiteren Beitrag zum Verständnis der Verknüpfung von Migration mit Sicherheit.
Praktiken, Erfahrungen und Wahrnehmungen der ausländerrechtlichen Administrativhaft - eine Ethnografie der Ausschaffungshaft
Dissertationsprojekt
Laura Rezzonico
In der Schweiz werden jedes Jahr 5000 Personen in Strafanstalten oder Ausschaffungsgefängnissen festgehalten, um ihre Ausschaffung in einen anderen Staat (Herkunftsstaat oder ein anderer als zuständig erachteter Staat) sicherzustellen. Das Ziel des Dissertationsprojekts ist ein vertieftes Verständnis des Themas aus einer ethnografischen Perspektive, die die Vielfältigkeit der Praktiken, Logiken und Erfahrungen der unterschiedlichen beteiligten Akteure widerspiegelt. Das Interesse der Dissertation liegt darin, die Verknüpfungen zwischen Administrativhaft und Prozessen der Kriminalisierung von Mobilität und Ausschluss von MigrantInnen zu verstehen, die in den im Zentrum der Untersuchung stehenden Hafteinrichtungen existieren.
Diskriminierung und Migration – Eine Analyse bestehender Ungleichbehandlungen im schweizerischen Migrationsrecht
Dissertationsprojekt
Alexandra Büchler
Das schweizerische Migrationsrecht nimmt auf verschiedenen Ebenen Kategorisierungen ausländischer Personen vor. Diese führen zu Ungleichbehandlungen. Dabei fällt auf, dass die Schlechterstellung bestimmter Personengruppen nicht anhand zufälliger Kriterien, sondern entlang von etablierten Diskriminierungsmerkmalen stattfindet. Das Dissertationsprojekt soll zunächst mithilfe ausgewählter Beispiele aufzeigen, wo und anhand welcher Kriterien das schweizerische Migrationsrecht Kategorisierungen ausländischer Personen vornimmt und inwiefern diese zur Schlechterstellung bestimmter Personengruppen führen. Es soll sodann diskutieren, ob die migrationsrechtliche Differenzierung zwischen verschiedenen Kategorien ausländischer Personen zulässig ist. Anhand ausgewählter Kriterien soll geprüft werden, ob das geltende Antidiskriminierungsrecht Ansätze bereitstellt, um gegen Ungleichbehandlungen im schweizerischen Migrationsrecht vorzugehen. Im Rahmen dieser Prüfung wird einerseits zu klären sein, inwiefern die etablierten Diskriminierungsmerkmale einschlägig sind. Diesbezüglich soll u.a. auch der Einbezug des Konzepts der Klasse sowie der Staatsangehörigkeit besprochen werden. Andererseits wird sich die Frage nach der Gewichtung unterschiedlicher öffentlicher Interessen, welche im Rahmen der Rechtfertigung von rechtlich relevanten Ungleichbehandlungen vorgebracht werden, stellen. Um die Konsequenzen migrationsrechtlicher Differenzierungen vollständig zu erfassen, soll zudem auf die Konzepte der Intersektionalität bzw. der multiple oppression zurückgegriffen werden.
Vor dem Hintergrund, dass migrationsrechtliche Kategorisierungen an tieferliegende gesellschaftliche Ordnungsmuster anknüpfen, soll abgesehen von einer klassisch juristischen Auseinandersetzung mit der Fragestellung auch auf theoretische Konzepte anderer wissenschaftlicher Disziplinen zurückgegriffen werden. Dabei soll u.a. aufgezeigt werden, inwiefern sowohl das schweizerische Migrationsrecht als auch das geltende Antidiskriminierungsrecht herrschende Machtverhältnisse und gesellschaftliche Vorprägungen wiederspiegeln sowie bestehende Ausgrenzungen reproduzieren.
Die schweizerische Exklusionspolitik: Ein disziplinierendes Regime zur Steuerung unerwünschter AusländerInnen?
Dissertationsprojekt
Clément de Senarclens
Die Studie widmet sich der « schweizerischen Exklusionspolitik », die hier die Gesamtheit aller Politiken umfasst, die sich gegen AusländerInnen richten, deren Anwesenheit in der Schweiz als unerwünscht betrachtet wird umfasst. Sie behandelt die Frage der Migrationskontrolle, untersucht aber auch nicht mit der Kontrolle von Aussengrenzen verbundene Themen und Massnahmen, wie die ausländerrechtliche Administrativhaft und die Ausschaffung von AusländerInnen, die sich an bestimmte Kategorien von AusländerInnen, wie AsylbewerberInnen oder Personen mit irregulärem Aufenthalt richten. Dieser besondere Untersuchungsgegenstand der Studie wird in drei Schritten studiert: Erstens, wie werden diese Politiken von der Regierung problematisiert und gerechtfertigt? Zweitens, wie werden sie angewendet? Und drittens, welche Konsequenzen haben sie? Im Zentrum der Analyse stehen die rechtlichen Regelungen, ihr Entwicklungsprozess und die Art und Weise ihrer Anwendung. Ausserdem erfolgt die Analyse aus einer historischen Perspektive, die sich auf die Zeitspanne zwischen dem Beginn der Migrationskontrolle auf Bundesebene ab den 1920er Jahren bis heute bezieht.
Restricting Immigration: Practices, Experiences and Resistance /// .
NCCR-Projekt
Christin Achermann
Jana Häberlein
Laura Rezzonico
Dieses sozialwissenschaftliche Forschungsprojekt untersucht, wie der räumliche Ausschluss von ausländischen Personen durch verschiedene Akteure praktiziert, erlebt und gegebenenfalls zu verhindern versucht wird. Im Fokus der Analyse stehen insbesondere Massnahmen und Praktiken, welche darauf zielen, den Zugang und Aufenthalt bestimmter Kategorien von MigrantInnen, die als „unerwünscht“ gelten zu verhindern. Es handelt sich zum Beispiel um Praktiken der Grenzkontrolle, der ausländerrechtlichen Administrativhaft und der Zwangsausschaffung von Personen mit irregulärem Aufenthalt oder von abgewiesenen Asylsuchenden. Mit Hilfe qualitativer Methoden möchte diese Studie die Erfahrungen und Reaktionen sowohl derjenigen Personen verstehen, die diese Praktiken ausführen als auch der MigrantInnen selbst, an die sie gerichtet sind.
Diskriminierung und Migration – Eine Analyse bestehender Ungleichbehandlungen im schweizerischen Migrationsrecht
Dissertationsprojekt
Alexandra Büchler
Das schweizerische Migrationsrecht nimmt auf verschiedenen Ebenen Kategorisierungen ausländischer Personen vor. Diese führen zu Ungleichbehandlungen. Dabei fällt auf, dass die Schlechterstellung bestimmter Personengruppen nicht anhand zufälliger Kriterien, sondern entlang von etablierten Diskriminierungsmerkmalen stattfindet. Das Dissertationsprojekt soll zunächst mithilfe ausgewählter Beispiele aufzeigen, wo und anhand welcher Kriterien das schweizerische Migrationsrecht Kategorisierungen ausländischer Personen vornimmt und inwiefern diese zur Schlechterstellung bestimmter Personengruppen führen. Es soll sodann diskutieren, ob die migrationsrechtliche Differenzierung zwischen verschiedenen Kategorien ausländischer Personen zulässig ist. Anhand ausgewählter Kriterien soll geprüft werden, ob das geltende Antidiskriminierungsrecht Ansätze bereitstellt, um gegen Ungleichbehandlungen im schweizerischen Migrationsrecht vorzugehen. Im Rahmen dieser Prüfung wird einerseits zu klären sein, inwiefern die etablierten Diskriminierungsmerkmale einschlägig sind. Diesbezüglich soll u.a. auch der Einbezug des Konzepts der Klasse sowie der Staatsangehörigkeit besprochen werden. Andererseits wird sich die Frage nach der Gewichtung unterschiedlicher öffentlicher Interessen, welche im Rahmen der Rechtfertigung von rechtlich relevanten Ungleichbehandlungen vorgebracht werden, stellen. Um die Konsequenzen migrationsrechtlicher Differenzierungen vollständig zu erfassen, soll zudem auf die Konzepte der Intersektionalität bzw. der multiple oppression zurückgegriffen werden.
Vor dem Hintergrund, dass migrationsrechtliche Kategorisierungen an tieferliegende gesellschaftliche Ordnungsmuster anknüpfen, soll abgesehen von einer klassisch juristischen Auseinandersetzung mit der Fragestellung auch auf theoretische Konzepte anderer wissenschaftlicher Disziplinen zurückgegriffen werden. Dabei soll u.a. aufgezeigt werden, inwiefern sowohl das schweizerische Migrationsrecht als auch das geltende Antidiskriminierungsrecht herrschende Machtverhältnisse und gesellschaftliche Vorprägungen wiederspiegeln sowie bestehende Ausgrenzungen reproduzieren.